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ADL-Punktesystem
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Abk. für „Activities of Daily Living” („Tätigkeiten des täglichen Lebens”).
2. Merkmale: Bei Anwendung des ADL-Punktesystems wird zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ärztlich untersucht und festgestellt, inwiefern die pflegebedürftige Person bestimmte Grundfertigkeiten eigenständig ausführen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit die aufgrund der Pflegebedürftigkeit erforderlichen Hilfestellungen bei der Ausführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens in Anspruch nehmen. Entscheidend ist allein der körperliche Zustand der pflegebedürftigen Person. Kranken- oder Lebensversicherer, die das ADL-Punktesystem anwenden, staffeln die Leistungen in ihren Produkten nach der Anzahl der erreichten ADL-Punkte, wobei je ein Punkt für eine nicht selbstständig ausführbare Grundfertigkeit vergeben wird. Zumeist wird in Deutschland mit einem 6-Punktesystem gearbeitet.
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