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Revision von Rückversicherungsprovision vom 03.02.2010 - 10:43
Rückversicherungsprovision
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Deckung von anteiligen Betriebsaufwendungen des Erstversicherers durch den Rückversicherer unter einem proportionalen Rückversicherungsvertrag.
Vgl. auch Provision, Festprovision, Staffelprovision.
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