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Vollkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sachversicherung, die das Interesse des Versicherungsnehmers am wirtschaftlichen Wert des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs schützt.

    2. Umfang: Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus noch Schäden, die durch einen Unfall oder durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstanden sind. Betriebsschäden eines Kraftfahrzeugs, die bspw. durch Bedienungsfehler entstehen können, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie kein Unfallereignis darstellen.

    Vgl. auch Kfz-Kaskoversicherung, Teilkaskoversicherung.

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