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Beschreibt die Möglichkeit einer negativen Abweichung zwischen der Kompensationshöhe aus einer Rückversicherungsdeckung und der tatsächlichen Schadenhöhe im zu deckenden Erst- oder Rückversicherungsportfolio. Im Rahmen einer nicht schadenbasierten Risikoverbriefung korrelieren z.B. die vereinbarten bedingten Kompensationszahlungen nicht vollständig mit dem abzusichernden Risiko, wenn im Trigger risikorelevante Zufallsvariablen nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Bei indexbasierten Triggern kann die Schadenhöhe beim Originator von der durch den Index ermittelten Schadenhöhe abweichen.
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