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Revision von Versicherungsleistung vom 19.02.2018 - 14:53
Versicherungsleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Vertragsgemäß vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens im Versicherungsfall.
2. Merkmale: Die Versicherungsleistung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen (z.B. Ersatz einer geschädigten Sache, vgl. auch Naturalersatz). Sie wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer fällig.
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