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Take-and-Pay-Vertrag

Definition: Was ist "Take-and-Pay-Vertrag"?

Im Take-and-Pay-Vertrag bietet der Käufer dem Verkäufer eine "Kaufgarantie" durch die Verpflichtung zum Kauf und zur Kaufpreiszahlung für die vereinbarte Produktmenge bei Lieferung.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Take-and-Pay-Vertrag bietet der Käufer dem Verkäufer eine "Kaufgarantie" durch die Verpflichtung zum Kauf und zur Kaufpreiszahlung für die vereinbarte Produktmenge bei Lieferung. Gerade bei der Projektfinanzierung dient der Abschluss von Take-and-Pay-Verträgen der Absatzrisiken-Absicherung.

    Vgl. auch Take-or-Pay-Vertrag.

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