Take-and-Pay-Vertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Take-and-Pay-Vertrag bietet der Käufer dem Verkäufer eine "Kaufgarantie" durch die Verpflichtung zum Kauf und zur Kaufpreiszahlung für die vereinbarte Produktmenge bei Lieferung. Gerade bei der Projektfinanzierung dient der Abschluss von Take-and-Pay-Verträgen der Absatzrisiken-Absicherung.
Vgl. auch Take-or-Pay-Vertrag.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.