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Credit Default Swaps (CDS)
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1. Begriff: Kontraktform der Kreditderivate, bei der der Sicherungsnehmer nur das isolierte Kreditausfallrisiko auf den Sicherungsgeber transferiert. Gegen den Erhalt einer einmaligen oder bei längeren Laufzeiten ggf. annualisierten Optionsprämie leistet der Sicherungsgeber lediglich bei Eintritt eines vorab spezifizierten Kreditereignisses (Credit Event) dem Sicherungsnehmer des Referenzaktivums eine Ausgleichszahlung (Credit Default Payment).
2. Formen der Ausgleichszahlung: Das Credit Default Payment kann in Höhe des Nominalwertes gegen physische Lieferung des Referenzaktivums, in Form eines Differenzausgleichs zum Restwert des Referenzaktivums nach Eintritt des Kreditereignisses (Cash Settlement) oder als fest vereinbarter Betrag erfolgen.
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