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Credit Default Swap (CDS)
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1. Begriff: Kontraktform der Kreditderivate, bei der der Sicherungsnehmer (Risikoverkäufer) nur das isolierte Kreditausfallrisiko auf den Sicherungsgeber (Risikokäufer) überträgt. Gegen den Erhalt einer einmaligen oder bei längeren Laufzeiten ggf. annualisierten Optionsprämie (CDS-Spread) leistet der Sicherungsgeber lediglich bei Eintritt eines vorab spezifizierten Kreditereignisses (Credit Event) dem Sicherungsnehmer des Referenzaktivums eine Ausgleichszahlung (Credit Default Payment).
2. Formen der Ausgleichszahlung: Das Credit Default Payment kann in Höhe des Nominalwertes gegen physische Lieferung des Referenzaktivums, in Form eines Differenzausgleichs zum Restwert des Referenzaktivums nach Eintritt des Kreditereignisses (Cash Settlement) oder als fest vereinbarter Betrag erfolgen. Die Höhe der Prämie wird im Wesentlichen von der Bonität des Schuldners, der Definition des Kreditereignisses, der Höhe der möglichen Ausgleichszahlung sowie der Laufzeit des Vertrags bestimmt.
3. Kreditereignis: Das Ereignis, bei dem der Sicherungsgeber verpflichtet wird zu leisten, wird vorab fest definiert, z.B. Zahlungsverzug, Zahlungsausfall, Antrag auf Insolvenz oder Verschlechterung des Ratings. Dabei orientiert man sich im allgemeinen an den Standards der ISDA (International Swaps and Derivate Association).
4. Risikoverteilung: Mit einem CDS wird das Kreditrisiko von dem zugrunde liegenden Kreditgeschäft gelöst. CDS werden außerbörslich separat gehandelt (OTC-Geschäft) und somit das Risiko des Ausfalls verteilt. Tritt das Ereignis ein, muss der Besitzer selbst tatsächlich keinen Ausfall haben. Der Handel mit CDS unterliegt damit der Spekulation.
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