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Cap-Darlehen
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Zinsvariable Hypothekendarlehen bzw. Darlehen mit Zinsbegrenzug. Bei diesen Darlehen sind für eine bestimmte Laufzeit eine Ober- und eine Untergrenze des Zinssatzes im Voraus festgelegt. Die Zinsüberprüfung bzw. -anpassung erfolgt meist vierteljährlich und ist an die Entwicklung von Vergleichszinsen (EURIBOR, Geldmarktzins) gekoppelt. Dabei dürfen die in der Cap-Klausel vereinbarten Grenzen nicht über- oder unterschritten werden. Mit dieser Konstruktion können die Risiken einer variablen Verzinsung teilweise eingegrenzt werden. Gebräuchliche Form bei Kommunaldarlehen, aber auch bei privaten Baufinanzierungen, in Niedrigzinsphasen allerdings kaum empfehlenswert. Als Entgelt wird eine Cap-Prämie (auch Zinsbegrenzungsprämie) gezahlt, welche als eine Art Versicherung zu verstehen ist. Seine Höhe richtet sich nach der Laufzeit des Kredites und der anfänglichen Differenz zwischen dem variablen Satz und dem Cap-Satz.
CAP-Darlehen werden auch mit anderen Darlehensformen (Kombidarlehen) kombiniert. Bei Cap-Darlehen sind jederzeit Sondertilgungen ohne vorherige Kündigung möglich.
Aus der nachstehenden Tabelle sind Beispiele für eine mögliche Konditionsgestaltung, insbesondere der Bandbreiten zu ersehen:
Cap-Laufzeit | Zinssatz | Zinsunter-grenze | Zinsober-grenze | Einmal-prämie | anf. eff. Jahreszins |
3 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 1,30% | 5,08% |
5 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 2,30% | 5,14% |
10 Jahre | 4,5% | 3,5% | 6,25% | 5,55% | 5,34% |
Vgl. auch: Baufinanzierung mit Zinsbegrenzung.
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