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Grundbesitzabgaben
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Grundbesitzabgaben sind: Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren, Oberflächenwassergebühren.
Die Kommunen erteilen jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den offenkundigen Eigentümer des jeweiligen Grundstücks. Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen. Einwände, die sich gegen die in den Satzungen festgelegten Gebührensätze oder die Höhe des Grundsteuerhebesatzes richten, sind nach dem Bürokratieabbaugesetz II unmittelbar dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzubringen.
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