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Immobilienanlage
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Erwerb von Immobilien in Form von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Bauherrenmodellen, Erwerbermodellen u.Ä.
Derartige Investitionen werden oftmals vollständig oder mit hohem Quoten fremdfinanziert. Eine Beratungspflicht durch das finanzierende Kreditinstitut besteht in aller Regel nicht, sofern sich das finanzierende Institut auf seine Rolle als Kreditgeber beschränkt.
Vgl auch Haftung bei Finanzierung von Immobilienanlagen, Hinweise in Kreditverträgen.
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