Immobilienfonds
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Grundstücksfonds. 1. Begriff: Art der Investmentfonds, bei denen die Kapitalanlage im Wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Die Immobilienfonds geben Immobilienzertifikate aus, die einen bestimmten Anteil am Fondsvermögen repräsentieren.
2. Bei den in der Bundesrepublik Deutschland aufgelegten Immobilienfonds unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten: a) Offener Fonds (Open End Fonds): Die Höhe der auszugebenden Anteile ist nicht begrenzt. Die Fonds sind dem Investmentgesetz unterstellt und haben bes. Vorschriften hinsichtlich der Anlagepolitik zu beachten (§§ 66–82 InvG: Immobilien-Sondervermögen). Grundsätzlich verfolgen sie das Prinzip der Risikomischung. Der Fonds selbst, nach der gesetzlichen Definition ein Immobilien-Sondervermögen, wird von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet. Die Mieteinnahmen und andere Erträge werden nach Abzug der Zins- und Tilgungsleistungen, der Verwaltungs-, Instandhaltungs-, Bewirtschaftungskosten etc. sowie der Absetzungen für Abnutzung (AfA) an die Zertifikatinhaber ausgeschüttet, sofern sie nicht in weitere Liegenschaften investiert werden. Durch die Reinvestition findet eine ständige Wertsteigerung der einzelnen Anteile statt. Die Anteile von offenen Fonds sind übertragbar; darüber hinaus besteht eine Rücknahmeverpflichtung seitens der Anlagegesellschaft. Die Rücknahmepreise werden täglich veröffentlicht.
b) Geschlossener Fonds (Closed End Fonds): Das Zertifikatkapital wird zur Zeichnung durch Anleger einmalig aufgelegt. Die zu finanzierenden Liegenschaften stehen von vornherein fest; sie können aus einem oder - aus Gründen der Risikostreuung - mehreren Objekten bestehen. Die Rechtsform ist heute meistens eine GbR oder eine KG.