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KfW-Effizienzhaus
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Hauptanforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind: (1) der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes, der spezifische Transmissionswärmeverlust des Gebäudes (Anforderungen an die Gebäudehülle).
(2) Mit diesen beiden Kriterien ist auf den ersten Blick erkennbar, welchen energetischen Standard ein Gebäude erfüllt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert nach der EnEV 2009 insgesamt sechs Effizienzhausstandards.
| Energieeffizient sanieren | Energieeffizient bauen |
| ||||
Förderstufe KfW-Effizienzhaus | KfW-130 | KfW-115 | KfW-100 | KfW-85 | KfW-70 | KfW-55 | KfW - 40 |
Jahres-primärenergiebedarf | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% | 40% |
Transmissions-wärmeverlust | 145% | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% |
Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinsparverordnung Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau einhalten muss. Aus dem Vergleich erfolgt die Zuordnung in die Förderstandards. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV für den Neubau, demzufolge hat ein KfW-Effizienzhaus 40 einen Jahresprimärenergiebedarf von 40%. Mit der EnEV 2014 werden die Anforderungen an Neubauten ab dem 1.1.2016 um 25% für den Energiebedarf und 20% für den Wärmeverlust der Gebäudehülle verschärft. Für den Bau bzw. die Herstellung eines KfW-Effizienzhauses wird der Einbau einer Lüftungsanlage empfohlen. Dies ist allerdings keine zwingende Fördervoraussetzung.
Vgl. auch kontrollierte Wohnraumlüftung.
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