KfW-Effizienzhaus
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Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
Hauptanforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind:
(1) der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes,
(2) der spezifische Transmissionswärmeverlust des Gebäudes (Anforderungen an die Gebäudehülle).
Mit diesen beiden Kriterien ist auf den ersten Blick erkennbar, welchen energetischen Standard ein Gebäude erfüllt.
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen, angegeben durch Kennzahlen. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf und desto höher die Förderung.
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Deshalb wird die Sanierung zum Effizienzhaus staatlich gefördert. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) einschließlich der in der Anlage Technische Mindestanforderungen zu dieser Richtlinie enthaltenen Vorlagen. Förderfähig sind Wohngebäude, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Vgl. auch KfW - Wohngebäude - Kredit und kontrollierte Wohnraumlüftung.
Um ein Wohnobjekt auf den Standard KfW-Effizienzhaus 55 zu heben, sind beispielhaft folgende Sanierungsmaßnahmen notwendig:
- Holzpellet-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe
- Solaranlage für Trinkwassererwärmung
- Außenwanddämmung 18 cm
- Dachdämmung 24 cm
- neue Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen