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Mindestrückbehalt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die öffentliche Wohnungsbauförderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastung einschließlich sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen soll zum Lebensunterhalt monatlich ein Mindestrückbehalt verbleiben:
- 650 Euro für einen Einpersonenhaushalt
- 850 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
- 1.055 Euro für einen Dreipersonenhaushalt
- 1.260 Euro für einen Vierpersonenhaushalt
- 1.465 Euro für einen Fünfpersonenhaushalt
- 205 Euro für jede weitere Person.
Zum Einkommen zählen auch das Kindergeld und ein voraussichtlicher Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Auch die Grundzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (Eigenheimzulage) wurde bis 31.12.2005 berücksichtigt.
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