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Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses

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    Die Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen hat zur Folge, dass seitens des Finanzamtes eine unentgeltliche Überlassung unterstellt wird und damit keine Verluste für diese Wohnung bei der Veranlagung berücksichtigt werden. Lehnt das Finanzamt in einem Jahr den Abzug des Verlustes ab, so können in späteren Jahren die sich ergebenden Verluste anerkannt werden, wenn dann die Voraussetzungen für ein ernsthaft gewolltes und durchgeführtes Mietverhältnis erfüllt sind. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 ist die BFH-Rechtsprechung anzuwenden (IX R 48/01 vom 5.11.2002).

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