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Revision von Nominalschuld vom 27.07.2012 - 11:38
Nominalschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditbetrag, der geschuldet wird und der zu verzinsen und zu tilgen ist. Wird der Auszahlungsbetrag durch ein vereinbartes Disagio, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen o.Ä. vermindert, so ist für die Berechnung der Zinsen dennoch die Nominalschuld maßgebend.
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