Nominalschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditbetrag, der geschuldet wird und der zu verzinsen und zu tilgen ist. Wird der Auszahlungsbetrag durch ein vereinbartes Disagio, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen o.Ä. vermindert, so ist für die Berechnung der Zinsen dennoch die Nominalschuld maßgebend.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Nominalschuld
ausgehend