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Revision von Preisänderungsklausel vom 28.04.2011 - 13:13

Preisänderungsklausel

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    Preisänderungsklauseln müssen nach den Entscheidungen des BGH hinreichend klar und verständlich sein und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Andernfalls sind sie unwirksam (BGH V III ZR 274/06). Für den Hausbesitzer und/ oder Mieter ist in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Gasversorgern zu sehen (BGH V III ZR 225/07).

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