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Revision von Sicherungsvertrag vom 27.07.2012 - 11:38

Sicherungsvertrag

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    Der Sicherungsvertrag ist das Kennzeichen der Sicherungsgrundschuld. Zum Vertrag gehört die Grundschuldbestellungsurkunde und die dazugehörige Sicherungsabrede, oft auch als  Sicherungszweckerklärung bezeichnet. Sie bestimmt, dass die Grundschuld die in der Zweckerklärung umschriebene Forderung sichert. Der Sicherungsvertrag ist zwar nicht gesetzlich geregelt, hat aber einen fest umrissenen Inhalt. Aus der Bestimmung, dass die Grundschuld eine Forderung sichert, ergibt sich für den Gläubiger die Folge, dass er die Grundschuld bis zur Erledigung des Sicherungszwecks behalten und bei Eintritt des Sicherungsfalles verwerten kann.

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