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Überwachung von Immobilienbewertungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch regulatorische Vorgaben - Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), Solvabilitätsverordnung (SolvV) - ergibt sich für bestehende Immobilienfinanzierungen und die dabei zugrunde liegenden Objektbewertungen ein Überwachungserfordernis. Der Wert einer belasteten Immobilie muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Hierbei verwenden die Kreditinstitute - neben einer zeitgesteuerten Überwachung - statistische Methoden, um diejenigen Immobilien zu bestimmen, die einer Überprüfung und ggf. einer Folgebewertung bedürfen.

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