Folgebewertung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Folgebewertung (des Beleihungsobjektes) für eine bestehende Baufinanzierung ergibt sich entweder (1) durch regulatorische Erfordernisse (Kreditwesengesetz (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung, Solvabilitätsverordnung, Pfandbriefgesetz),
(2) auf Basis der Immobilienwertüberwachung mittels einer zeitlichen Terminierung oder
(3) durch individuelle Anlässe.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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