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Revision von Folgebewertung vom 27.07.2012 - 11:38
Folgebewertung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Folgebewertung (des Beleihungsobjektes) für eine bestehende Baufinanzierung ergibt sich entweder (1) durch regulatorische Erfordernisse (Kreditwesengesetz (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung, Solvabilitätsverordnung, Pfandbriefgesetz),
(2) auf Basis der Immobilienwertüberwachung mittels einer zeitlichen Terminierung oder
(3) durch individuelle Anlässe.
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