Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Folgebewertung vom 27.07.2012 - 11:38

Folgebewertung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine Folgebewertung (des Beleihungsobjektes) für eine bestehende Baufinanzierung ergibt sich entweder (1) durch regulatorische Erfordernisse (Kreditwesengesetz (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung, Solvabilitätsverordnung, Pfandbriefgesetz),
    (2) auf Basis der Immobilienwertüberwachung mittels einer zeitlichen Terminierung oder
    (3) durch individuelle Anlässe.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com