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Revision von Folgebewertung vom 26.04.2011 - 13:33

Folgebewertung

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    Eine Folgebewertung (des Beleihungsobjektes) für eine bestehende Baufinanzierung ergibt sich entweder (1) durch regulatorische Erfordernisse (Kreditwesengesetz (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung, Solvabilitätsverordnung, Pfandbriefgesetz),
    (2) auf Basis der Immobilienwertüberwachung mittels einer zeitlichen Terminierung oder
    (3) durch individuelle Anlässe.

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