Direkt zum Inhalt

Überwachung von Immobilienbewertungen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch regulatorische Vorgaben - Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), Solvabilitätsverordnung (SolvV), Capital Requirements Regulation (CRR) - ergibt sich für bestehende Immobilienfinanzierungen und die dabei zugrunde liegenden Objektbewertungen ein Überwachungserfordernis. Der Wert einer belasteten Immobilie muss in regelmäßigen Abständen - bei Wohnimmobilien spätestens nach 3 Jahren, bei Gewerbeimmobilien jährlich - überprüft werden. Hierbei verwenden die Kreditinstitute - neben einer zeitgesteuerten Überwachung - statistische Methoden, um diejenigen Immobilien zu bestimmen, die einer Überprüfung und ggf. einer Folgebewertung bedürfen. Die Überprüfung von Immobilienbewertungen ist zwingend notwendig zur Sicherung der Qualität entsprechend der regulatorischen Vorgaben gemäß der BelWertV und zusätzlich zur Kontrolle der institutsinternen prozessualen und risikoorientierten Anforderungen. Die Überwachung von Wohnimmobilien in Deutschland erfolgt in fast allen Kreditinstituten zentral auf Basis des Marktschwankungskonzeptes des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (VdP).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Überwachung von Immobilienbewertungen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Überwachung von Immobilienbewertungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberwachung-von-immobilienbewertungen-53307 node53307 Überwachung von Immobilienbewertungen node52888 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) node53307->node52888 node52995 Folgebewertung node53307->node52995 node38158 Kreditwesengesetz (KWG) node53070 Immobilienwertüberwachung node52900 Beleihungswertermittlung node52888->node52900 node30634 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node52888->node30634 node52995->node38158 node52995->node53070 node52995->node52888 node30601 Beleihungswert node30601->node52888 node53215 regulatorisches Umfeld node53215->node52888
    Mindmap Überwachung von Immobilienbewertungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberwachung-von-immobilienbewertungen-53307 node53307 Überwachung von Immobilienbewertungen node52888 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) node53307->node52888 node52995 Folgebewertung node53307->node52995

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete