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Revision von Umwandlungshaus vom 05.05.2011 - 13:10

Umwandlungshaus

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    Mietshaus, das zum Zweck der Umwandlung in Wohnungseigentum von einer BGB-Gesellschaft gekauft wird. Die Gesellschafter übernehmen nach Aufteilung eine Wohneinheit als Eigentumswohnung. Ziel ist dabei die gesetzliche Kündigungssperrfrist von mind. drei Jahren zu vermeiden. Der BGH hat dazu kürzlich entschieden, dass die Gesellschaft die in einem Umwandlungshaus wohnenden Mieter wegen Eigenbedarfs zugunsten ihrer Gesellschafter kündigen darf, selbst wenn die Umwandlung des Hauses in Wohneigentum Gesellschaftszweck ist.

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