Umwandlungshaus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mietshaus, das zum Zweck der Umwandlung in Wohnungseigentum von einer BGB-Gesellschaft gekauft wird. Die Gesellschafter übernehmen nach Aufteilung eine Wohneinheit als Eigentumswohnung. Ziel ist dabei die gesetzliche Kündigungssperrfrist von mind. drei Jahren zu vermeiden. Der BGH hat dazu kürzlich entschieden, dass die Gesellschaft die in einem Umwandlungshaus wohnenden Mieter wegen Eigenbedarfs zugunsten ihrer Gesellschafter kündigen darf, selbst wenn die Umwandlung des Hauses in Wohneigentum Gesellschaftszweck ist.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Umwandlungshaus
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