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Revision von Vorfälligkeitsschaden vom 27.07.2012 - 11:38
Vorfälligkeitsschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraumes berechnet der Darlehensgeber den Vorfälligkeitsschaden nach den von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen, die insbesondere
- ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
- die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
- den dem Kreditinstitut entgehenden Gewinn,
- die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten
berücksichtigen.
Vgl. auch Vorfälligkeitsschutz.
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