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Vorfälligkeitsschaden

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei einer vorzeitigen Rückzahlung vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraumes berechnet der Darlehensgeber den Vorfälligkeitsschaden nach den von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen, die insbesondere

    • ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
    • die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
    • den dem Kreditinstitut entgehenden Gewinn,
    • die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten

    berücksichtigen.

    Vgl. auch Vorfälligkeitsschutz.

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    Mindmap "Vorfälligkeitsschaden"

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