Zitierfähige Version
vorweggenommene Werbungskosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Vorweggenommene Werbungskosten sind Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie, die nicht zu den Anschaffungs- und/ oder Herstellungskosten gehören. Steuerlich geltend gemacht werden können diese Aufwendungen nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorhanden war. Dazu gehören u.a. Bauzeitzinsen, Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Grundsteuer sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.
Vgl. auch Werbungskosten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon