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vorweggenommene Werbungskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorweggenommene Werbungskosten sind Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie, die nicht zu den Anschaffungs- und/ oder Herstellungskosten gehören. Steuerlich geltend gemacht werden können diese Aufwendungen nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorhanden war. Dazu gehören u.a. Bauzeitzinsen, Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Grundsteuer sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.

    Vgl. auch Werbungskosten.

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