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Revision von Votierung vom 27.07.2012 - 11:38

Votierung

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    Unter Votierung wird im Unterschied zum Rating das reine Kreditvotum im Sinne eines Ja/Nein-Entscheidungsvorschlages für die Kreditvergabe verstanden. Die Votierung eines Kompetenzträgers beinhaltet somit den Vorschlag, einen Kredit zu gewähren oder zu versagen. Die Votierung ist nicht mit der Kreditentscheidung gleichzusetzen, sondern bereitet sie vor.

    Das Votierungsverfahren unterstützt die Kreditentscheidung nach dem Vieraugenprinzip. Unter bankindividuellen Risikogesichtspunkten werden bestimmte Kriterien vorgegeben, die sich an Geschäftsarten und Kreditgrößen orientieren.

     

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