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Revision von Wohnimmobilien vom 27.07.2012 - 11:38

Wohnimmobilien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wohnimmobilien sind Immobilien, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Das Kreditinstitut muss den Wert derartiger Objekte, die durch Grundpfandrechte belastet sind, nicht nur bei der ursprünglichen Baufinanzierung, sondern auch während der Darlehenslaufzeit regelmäßig überprüfen, der Abstand sollte nicht größer als drei Jahre sein (§ 20a VI KWG).

     

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