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Revision von Einzelzahlungsvertrag vom 10.11.2011 - 10:45
Einzelzahlungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Einzelzahlungsvertrag ist ein Fall des Zahlungsdienstevertrags. Nach § 675f I BGB verpflichtet der Einzelzahlungsvertrag den Zahlungsdienstleister dazu, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen.
Vgl. allg. Überweisung.
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