Zahlungsdienstevertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Zahlungsdienstevertrag verpflichtet sich ein Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienste zu leisten. Der Zahlungsdienstevertrag wird in § 675f BGB unterteilt in (1) Einzelzahlungsvertrag und (2) Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Vgl. allg. Überweisung.
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