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Zulassungsbescheinigung Teil I
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amtlicher Nachweis, dass Betriebserlaubnis oder EU-Typengenehmigung für ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger erteilt und ein Kennzeichen zugeteilt ist. Frühere Bezeichnung war Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt und ist bei Betrieb des Kraftfahrzeugs/Anhängers mitzuführen (§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Anders: Zulassungsbescheinigung Teil II.
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