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Revision von Privatschule vom 15.11.2017 - 17:32

Privatschule

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Privatschulen stellen ein konkurrierendes Angebot zu staatlichen Schulen dar, deren Anteil am Schulsystem insgesamt sehr unterschiedliche sein kann. In Deutschland besuchten im Schuljahr 2012/2013 rund 9% aller Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.

    Motive für die Gründung freier Schulen liegen in der Umsetzung alternativer pädagogischer Konzepte, im Wunsch nach einer bestimmten, z.B. weltanschaulich-religiöser Wertorientierung und inzwischen verstärkt in der Kompensation weggefallener staatlicher Schulangebote in Wohnortnähe.

    Die Einrichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird in Deutschland durch Artikel 7, Grundgesetz gewährleistet. Daher werden auch freie Schulen mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Neben den öffentlichen Mitteln finanzieren sich Privatschulen jedoch auch aus privaten Quellen, z.B. aus Zuwendungen des jeweiligen Trägers und aus Elternbeiträgen/Schulgeld. Ausdrücklich untersagt ist jedoch, das Schulgeld als Selektionsmechanismus zu nutzen (sog. Sonderungsverbot).

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