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Revision von Qualifizierungsanforderung an Bankberater vom 14.02.2017 - 10:30

Qualifizierungsanforderung an Bankberater

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    Eine Immobilienfinanzierung ist für die meisten Verbraucher die größte finanzielle Transaktion in ihrem Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende, verständliche und transparente Beratung. Der Gesetzgeber hat deshalb klare Vorgaben für den Beratungsumfang (Beratungsoptionen) und die Berater verfügt. Seit dem 21.3.2016 dürfen in den Kreditinstituten nur noch Mitarbeiter mit einer Qualifizierung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie Baufinanzierungsberatungsgespräche führen und konkrete Produktempfehlungen aussprechen. Zum Beginn der Beratung werden die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge ausgehändigt.

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