Qualifizierungsanforderung an Bankberater
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Immobilienfinanzierung ist für die meisten Verbraucher die größte finanzielle Transaktion in ihrem Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende, verständliche und transparente Beratung. Der Gesetzgeber hat deshalb klare Vorgaben für den Beratungsumfang (Beratungsoptionen) und die Berater verfügt. Seit dem 21.3.2016 dürfen in den Kreditinstituten nur noch Mitarbeiter mit einer Qualifizierung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie Baufinanzierungsberatungsgespräche führen und konkrete Produktempfehlungen aussprechen. Zum Beginn der Beratung werden die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge ausgehändigt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Qualifizierungsanforderung an Bankberater
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eingehend
Qualifizierungsanforderung an Bankberater
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