Beratungsoptionen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Finanzierung einer Wohnimmobilie muss sich der Kreditnehmer zwischen zwei Beratungsoptionen entscheiden: (1) Bei der Angebotserstellung ohne Beratung werden dem Interessenten Vorschläge und Angebote gemäß seinen Wünschen zur Verfügung gestellt; eine Beratung hierzu findet nicht statt. (2) Bei einer Angebotserstellung nach umfassender Beratung müssen alle Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie komplett beachtet werden. Eine kurze telefonische Beratung oder eine Erfragung von Zinskonditionen ist demnach ausgeschlossen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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