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Revision von Produktempfehlung vom 31.01.2018 - 16:30

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bevor ein Immobilieninvestor eine endgültige Kauf- oder Bauentscheidung treffen kann, wird er sich zunächst über die am Markt tätigen Finanzierungsinstitute und deren Produkte informieren und die grundsätzliche Finanzierbarkeit seines Projektes abklären.

    Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist der Finanzierungsberater verpflichtet, dieses Beratungsgespräch zu dokumentieren, detaillierte Produktempfehlungen vorzulegen und dazu vorvertragliche Informationspflichten zu erfüllen. Die Produktempfehlungen entsprechen konkreten Darlehensangeboten.

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