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Plausibilitätskontrolle von Wertansätzen
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Eine Möglichkeit zur vereinfachten Plausibiliätskontrolle von Wertansätzen bei Immobilien, insbesondere von Renditeobjekten ist das sogenannte"Vielfache". Es reicht für überschlägige Überprüfungen aus, muss natürlich bei einer konkreten Kaufentscheidung oder einer Beleihung präzisiert werden.
Beispiel: vermietete Eigentumswohnung:
Jahresnettomiete: 9.600 €
Verkehrswertindikation: das 20-fache
Verkehrswert: 192.000 €
Bei Eigentumswohnungen sollte die Jahresnettomiete mindestens 4 bis 5% des Kaufpreises betragen, bei älteren Objekten mindestens 6%. Daraus leiten sich die nachstehenden "Vervielfacher" ab:
Vervielfacher | |
Mietrendite 4% des Kaufpreises | 25 |
Mietrendite 5% des Kaufpreises | 20 |
Mietrendite 6% des Kaufpreises | 16,7 |
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