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Revision von Bundesfinanzverwaltung vom 11.06.2018 - 08:55

Bundesfinanzverwaltung

Definition: Was ist "Bundesfinanzverwaltung"?

sind die Bundesfinanzbehörden nach § 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG):

1.  als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen (BMF); 2.  als Oberbehörden: die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB), aufgelöst mit Ablauf des 31.12.2018, das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion; 3. als örtliche Behörden: die Hauptzollämter (Hauptzollamt) einschließlich ihrer Dienststellen Zollämter (Zollamt) und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsamt).

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