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Öffentliches Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht
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Sachgebiete unter Öffentliches Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht
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Güter
Begriff des dt. Außenwirtschaftsrechts. Legaldefinition in § 2 XIII AWG n. F.: Güter sind nach Satz 1 Waren (§ 2 XXII AWG n. F.), Software und Technologie. Satz 2 bestimmt den Begriff Technologie näher: Technologie i.S.d. AWG umfasst auch Unterlagen zur Fertigung von Waren oder von Teilen...
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Recht
(
Öffentliches Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht
)
Unionsansässige
sind nach § 2 XVIII Außenwirtschaftsgesetz (AWG) 1. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, 2. Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in der Europäischen Union, 3. Zweigniederlassungen juristischer...
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Recht
(
Öffentliches Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht
)
Unionsfremde
sind nach § 2 XIX Außenwirtschaftsgesetz (AWG) alle natürlichen Personen oder juristischen Personen und Personengesellschaften, die nicht Unionsansässige sind....
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Öffentliches Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht
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