Verzugszinsen
1. Begriff: Die von einem im Schuldnerverzug befindlichen Schuldner für eine (an für sich unverzinsliche) Geldschuld zu entrichtenden Zinsen; Zins. 2. Höhe: a) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 I BGB). b) Bei...
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Recht (Schuldrecht, Allgemeiner Teil),Recht (Handelsgeschäfte),Recht ( Zollrecht)