Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Abgangsstelle vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Abgangszollstelle vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Abgangszollstelle vom 25.09.2017 - 16:49
- Revision von Abgangszollstelle vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Abgangsstelle vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Abgangsstelle vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Abgangsstelle vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Abgangsstelle vom 31.10.2011 - 12:14
- Revision von Abgangsstelle vom 09.08.2010 - 09:31
- Revision von Abgangsstelle vom 19.02.2010 - 07:49
- Revision von Abgangsstelle vom 08.07.2009 - 11:30
Abgangsstelle
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinschaftliches Versandverfahren; gemeinsames Versandverfahren) angenommen hat. Bei der Abgangsstelle, auch Abgangszollstelle genannt, startet mithin das Zollverfahren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon