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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinschaftliches Versandverfahrengemeinsames Versandverfahren) abzugeben ist. Bei der Abgangsstelle, auch Abgangszollstelle genannt, startet mithin das Zollverfahren.

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