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Abstandsbaulast
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer freiwillig die Pflicht oder Duldung zur Erfüllung von Voraussetzungen für die rechtsmäßige Durchführung eines Bauvorhabens.
Bei der Abstandsbaulast übernimmt der Nachbar fehlende Abstandsflächen. Die Übernahme erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und hat auch für den Rechtsnachfolger Gültigkeit. Diese Abstandsbaulast ist möglicherweise schon erforderlich, wenn nachträglich eine Außendämmung angebracht wird.
Es erfolgt Eintragung im Baulastenverzeichnis. Eine Löschung ist nur durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde möglich.
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