Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Abwehrwerbung vom 19.02.2018 - 17:02
Abwehrwerbung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist zur Abwehr wettbewerbswidriger Angriffe zulässig, wenn sie sich im Rahmen des Erforderlichen hält. Das erlaubte Maß der Abwehr wird durch Form und Inhalt des Angriffs bestimmt, u.U. ist scharfe Abwehr gerechtfertigt, die aber nicht in Rechte Dritter eingreifen und gegen Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit und der übrigen Mitbewerber verstoßen darf.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon