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Abwehrzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    tarifäre Belastung von Importen zum Schutz der inländischen Anbieter als Reaktion auf Dumping ausländischer Konkurrenten und/oder auf Versuche eines anderen Landes, durch Zollerhebung die eigene Position einseitig zulasten seiner Handelspartner zu verbessern (sog. Strafzoll). Anti-Dumping-Zölle werden zusätzlich zu den normalen vertragsmäßigen Zöllen erhoben.

    Vgl. auch Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Vergeltungszoll.

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